Impressum

adiwa ist ein Produkt aus dem Hause rebru - Reto Brühlmann und untersteht dessen Kontrolle in jeglichem Umfang.

Technisch

rebru - Reto Brühlmann
Sagendorfstrasse 5
CH-6376 Emmetten

+41 41 511 0507
info@rebru.ch

Marketing

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Rechtlich

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Datenschutz

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie wissen, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Wenn Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an uns, entweder per E-Mail, Telefon oder nutzen Sie das Kontakt Formular.

§1 Grundsatz

Es verlassen keine Daten die Infrastruktur von adiwa bzw. rebru, sofern dies nicht ausdrücklich von Ihnen genehmigt wurde. Die einzige Ausnahme, bei der wir ohne Ihr Wissen Daten an Dritte weitergeben, ist dann gegeben wenn Behörden uns, sofern diese legitimiert sind, dazu auffordern und uns gleichzeitig verbieten Ihnen das mitzuteilen.

§2 Erhebung von Daten

Nebst den von Ihnen eingegeben Daten des adiwa Systems, zeichnet unser Statistik Tool folgende Informationen auf, die aber dem Benutzer nicht zugeordnet werden können:

  1. Zeit des Zugriffs
  2. Aufgerufene Seite
  3. Verwendetes Betriebssystem
  4. Verwendeter Browser
  5. Auflösung des Geräts

Dabei setzen wir, entgegen zu unseren Mitbewerbern, auf eine eigene Statistiklösung, so dass auch diese Daten innerhalb der Infrastrutkur von adiwa bzw. rebru bleibt. Wir verzichten konsquent auf Google Analytics als Beispiel, damit die Daten nie unser digitales Haus verlassen.

§3 Speicherung Ihrer Daten

Zur Zeit ist adiwa nur Online nutzbar, sprich eine Offline Erfassung bzw. Abruf ist nicht möglich. Aus diesem Grund liegen Ihre Daten immer zentral auf unserer Infrastruktur. Diese Infrastruktur wird rein von uns betrieben und ist in sich geschlossen und gesichert. Wir stellen zu jeder Zeit sicher, dass die Daten sicher gespeichert und für Sie zu jeder Zeit abrufbar sind.

§4 Weitergabe Ihrer Daten

Die Weitergabe Ihrer Daten ist für uns ein absolutes No-Go. Da wir sämtliche Infrastruktur selbst betreiben, können wir darauf verzichten, irgendwelche Dritt Anbieter mit Daten zu beliefern um unser Dienstleistung zu erbringen. Einzige Ausnahme bildet hierbei die Online Bezahlung von Dienstleistungen, welche aus technischen Gründen nicht anders zu bewerkstelligen ist, aber zur Zeit nicht angeboten wird durch uns.

§5 Löschung Ihrer Daten

Wenn Sie sich dazu entschliessen, den Dienst von adiwa nicht weiter zu nutzen, so können Sie ihre kompletten Daten aus der Infrastruktur löschen. Dabei werden alle Ihre Daten unwiederruflich gelöscht. Einzige Ausnahme bilden die Backups, die wir in folgenden Intervallen löschen:

  1. 15 Minuten Backups: 24 Stunden
  2. Stunden Backups: 4 Tage
  3. Tages Backups: 30 Tage
  4. Wochen Backups: 26 Wochen
  5. Monats Backups: 12 Monate
  6. Jahres Backups: 10 Jahre

Backups werden nicht automatisch zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Wiederherstellungs-Anforderung seitens einer Fahrschule, wird dieses Backup auf einem separaten System eingespielt, die Daten des Antragsstellers extrahiert und dann ins aktive System übertragen.

§6 Auskünfte und Berichtigung

Als Kunde, dies schliesst Ihre Kunden mit ein, haben Sie zu jeder Zeit das Recht, Ihre bei uns gespeicherten Daten einzusehen und, falls notwendig, die Berichtigung falscher Informationen zu erwirken. Dies setzt jedoch voraus, vor allem wenn es sich um Ihre Kunden handelt, dass derjenige, der die Auskunft wünscht, sich gegenüber uns rechtssicher authentifizieren kann.

§7 Änderung der Datenschutzbestimmung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen anzupassen. Die aktuelle Fassung finden Sie zu jeder Zeit im Impressum von adiwa.io

Allgemeine Geschäftsbedingungen

adiwa wurde durch "rebru - Reto Brühlmann" entwickelt und wird ebenfalls durch diese betrieben und gewartet.

§1 Vertragsgegenstand

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung.
  2. Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
  3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Art und Umang der Leistung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

§3 Verfügbarkeit der Software

  1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.

§4 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

  1. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, verpflichtet sich dieser zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

§5 Support

  1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Der Umfang der Supportleistung erstreckt sich über die Wiederherstellung der ordnungsgemässen Funktion des Systems.
  2. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst ef'ziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
  3. Die Parteien können eine gesonderte Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen treffen.
  4. Wird ein Supportfall nachweislich aufgrund eines Selbstverschuldens (Fehlmanipulation) ausgelöst, so kann dieser nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Der Stundenansatz beträgt 100.-- / Stunde.

§6 Vergütung

  1. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach der Produktbeschreibung bei Vertragsbeginn.
  2. Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat.
  3. Der Anbieter kann zu Beginn eines Kalenderjahres die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhö- hung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
  4. Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.

§7 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Kundendaten obliegt dem Anbieter.
  3. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung
  4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

§8 Gewährleistung

  1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. OR 23f und 24 (Irrtümer), ZGB 257g (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des OR 93 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von OR 97 (Schadensersatzpflicht), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§9 Haftung und Schadenersatz

  1. Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen
  2. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  3. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen
  5. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Anbieter vermieden worden wären. Der Anbieter wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung durchführen und ist hierfür allein verantwortlich.

§10 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist
  2. Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
  3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
  4. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§11 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages

  1. Es besteht keine eigentliche Vertragslaufzeit. Der Vertrag kann zu jeder Zeit begonnen, unterbrochen oder beendet werden. Angebrochene Zeiräume bei Pauschalprodukten sind kostenpflichtig, ausser bei Beginn der Nutzung. Davon ausgeschlossen ist der Beginn nach einem Unterbruch.
  2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
  3. Es bedarf keiner Kündigungserklärung. Durch das Beenden der Nutzung wird der Vertrag automatisch per Monatsende beendet.
  4. Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.

§11 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrunnd Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen
  2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser §12, wenn sie
    • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
    • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
    • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
  3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung

§13 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages

  1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

§14 Sonstiges

  1. Diese Vereinbarung und ihre Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird unter www.adiwa.io/impressum.html verlinkt.
  2. Der Vertrag untersteht dem Recht der Schweizer Eidgenossenschaft unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen
Emmetten, 1. Januar 2017
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